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PrestaShop: Statistik ohne Cookie-Banner in Frankreich

Aktualisiert am 3. November 2026

In PrestaShop-Shops in Frankreich läuft die Statistik oft über Google Analytics 4, mit dem offiziellen Modul oder mit PrestaShop Metrics, dem Dashboard, das sich mit GA4 abgleicht. GA4 setzt Cookies und kann die Ausnahme der französischen Datenschutzbehörde CNIL nicht nutzen, es lädt also erst nach einem Klick auf „Akzeptieren“. Besucher, die das Banner ablehnen oder ignorieren, fehlen in den Zahlen, und mit ihnen ein Teil der Warenkörbe und Bestellungen.

Dieser Artikel gilt für Frankreich. Für Shops, die sich an Kunden in Deutschland richten, gilt § 25 TDDDG, und die deutschen Aufsichtsbehörden beurteilen jede Einrichtung im Einzelfall; ob dort ein Banner nötig ist, klären Sie mit Ihrem Datenschutzberater.

Die Optionen

GA4 (offizielles Modul oder Metrics) Eingebaute Statistik von PrestaShop Ausgenommenes Tool (Statsdot im CNIL-Modus)
Einwilligung nötig Ja Hängt von der Einrichtung ab Nein, wenn die Kriterien der CNIL erfüllt sind
Besucher, die das Banner ablehnen Fehlen oder modelliert Gezählt Gezählt
Traffic-Quellen Ja Referrer Verweisende Websites
Kampagnen (UTM) Ja Nein Nein
Warenkörbe und Bestellungen Ja Ja Ja, als Ereignisse
Umsatz pro Quelle Ja Eingeschränkt Nein

Die eingebaute Statistik (die Statistik-Module, darunter „Data mining for statistics“) speichert Verbindungen in der Datenbank des Shops, mit der IP-Adresse im Bericht der Besucher online. Das sind personenbezogene Daten auf Ihrer Seite, und die Module gelten bei den Traffic-Quellen als unzuverlässig.

Was ein ausgenommenes Tool misst

Mit dem Statsdot-Modul für PrestaShop (Versionen 1.7, 8 und 9) und aktivem CNIL-Ausnahmemodus sehen Sie:

  • Besucher, Seitenaufrufe, Einstiegs- und Ausstiegsseiten über den gesamten Traffic;
  • die Websites, die Besucher schicken (Suchmaschinen, soziale Netzwerke, KI-Assistenten, Preisvergleiche);
  • Länder, Geräte und Browser;
  • die Ereignisse „Add to cart“ und „Purchase“, die das Modul sendet, mit Zielen und einem Trichter Produktseite, Warenkorb, Bestellung, um zu sehen, wo Käufer abspringen.

Jede Zahl wird auf den nächsten Zehner gerundet, damit keine Zeile einen Besucher herausgreift. In einem kleinen Shop lohnt der Blick auf Woche oder Monat mehr als auf den Tag.

Was weiter eine Einwilligung braucht

Für die CNIL ist die Messung der Leistung von Akquisekanälen oder Werbekampagnen Marketing. Im CNIL-Modus speichert Statsdot daher weder UTM-Tags noch Bestellbeträge, und der Umsatz pro Quelle fällt weg. Wer ihn braucht, braucht eine Einwilligung, wie bei GA4.

Deshalb kombinieren viele Shops beides: ein ausgenommenes Tool für Besuche und Conversions, das alle sieht, und die Werbetools (Google Ads, Meta-Pixel) hinter dem Banner für die Kampagnen.

Und das Banner?

Der CNIL-Modus betrifft nur die Reichweitenmessung. Das Banner bleibt nötig, wenn der Shop weitere Tracker lädt: Werbepixel, Bewertungs- oder Chat-Widgets, eingebettete Videos, Retargeting-Tools. Cookies für Warenkorb und Sitzung halten den Shop am Laufen und brauchen keine Einwilligung.

Für eine Bestandsaufnahme prüfen Sie Ihre Startseite mit unserem kostenlosen Website-Check: Er listet Tracker, Einwilligungstool und die Cookies, die die Seite setzt. Er liest das statische HTML, prüfen Sie also auch Produktseiten und den Bestellprozess.

Einrichten

  1. Installieren Sie das Modul und prüfen Sie die Domain (Installationsanleitung).
  2. Aktivieren Sie den CNIL-Ausnahmemodus in den Einstellungen der Website, Bereich Allgemein.
  3. Ergänzen Sie die Widerspruchs-Schaltfläche und den Text zur Reichweitenmessung in Ihrer Datenschutzerklärung (Vorlage in der Anleitung zum CNIL-Modus).
  4. Legen Sie die Ziele „Add to cart“ und „Purchase“ und einen Trichter an.
  5. Bleibt GA4 für die Werbung, lassen Sie es hinter dem Banner.

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